HRB 230764: Benjamin Günther Invest GmbH, München, Augsburgerstraße 12, 80337 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frauenstraße 24, 80469 München.
HRB 230764: Benjamin Günther Invest GmbH, München, Ludwig-Ganghofer-Straße 4, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Augsburgerstraße 12, 80337 München.
HRB 230764: Benjamin Günther Invest GmbH, München, Ludwig-Ganghofer-Straße 4, 82031 Grünwald. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens und Eingehen und Halten von Beteiligungen.
HRB 230764: Benjamin Günther Invest GmbH, München, Augsburgerstraße 12, 80337 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ludwig-Ganghofer-Straße 4, 82031 Grünwald.
HRB 230764: Benjamin Günther Invest GmbH, München, Augsburgerstraße 12, 80337 München. Die Gesellschaft hat am 09.02.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Benjamin Guenther Investments Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham / Großbritannien (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 6663892) eingereicht. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Benjamin Guenther Investments Limited auf die Benjamin Günther Invest GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Benjamin Günther Invest GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Benjamin Günther Invest GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 80337 München, Augsburgerstraße 12, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Benjamin Günther Invest GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Benjamin Guenther Investments Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Benjamin Günther Invest GmbH, Herr Benjamin Günther, wohnhaft in 80337 München, Augsburgerstraße 12, angefordert werden.