HRB 751624: Benjamin Ullrich GmbH, Stuttgart, Neulindacher Straße 20, 82256 Fürstenfeldbruck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 751624: Benjamin Ullrich GmbH, Stuttgart, Gaußstraße 69, 70193 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Neulindacher Straße 20, 82256 Fürstenfeldbruck. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. personenbezogene Daten geändert bei Dr. Benjamin Ullrich, nun: bestellt als Liquidator: Dr. Heldeisen, Benjamin, geb. Ullrich, Fürstenfeldbruck, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 751624: Benjamin Ullrich GmbH, Stuttgart, Kammhaldenweg 10, 70619 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Gaußstraße 69, 70193 Stuttgart.
HRB 751624:Benjamin Ullrich GmbH, Stuttgart, Kammhaldenweg 10, 70619 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Geschäftsanschrift: Kammhaldenweg 10, 70619 Stuttgart. Gegenstand: -das Management und die Optimierung von Prozessen jedweder Art, jedoch insbesondere von manuellen Tätigkeiten oder Tätigkeiten mit manueller Unterstützung, -Mediation, -Coaching sowie -sonstige Beratungsdienstleistungen, wo keine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Ullrich, Benjamin, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "concordanza consulting AG", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 124167) gem. §§ 198 ff., 238 ff. UmwG nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.12.2014. Gleichzeitig wurde der Sitz von Hamburg nach Stuttgart verlegt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.