Benninghoven Wittlich GmbH, Wittlich (Otto-Hahn-Strasse, 54516 Wittlich). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wittlich, HRA 20486) am 17.01.2007 wirksam geworden.
Benninghoven Wittlich GmbH, Wittlich (Otto-Hahn-Strasse, 54516 Wittlich). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.11.2006 mit der Benninghoven GmbH & Co.KG mit Sitz in Mülheim (Amtsgericht Wittlich (HRA 20486)) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.