Nummer der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan,
geschäftsführende Direktoren, persönlich
haftende Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
21.09.2023
Koenig |
6 |
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a)
Von Amts wegen geändert:
Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en
vertreten.
b)
Von Amts wegen geändert, nunmehr
Liquidator:
Bentrup, Wilfried, Ascheberg, * ‒.‒.‒‒ |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (Az. 85 IN 82/13)
vom 31.03.2023 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der
Schlussverteilung aufgehoben. |
a)
02.05.2023
Hörnemann |
HRB 11474:BentoRent GmbH, Ascheberg, An der Vogelrute 43, 59387 Ascheberg.* ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (85 IN 82/13) vom 05.06.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Bentrup, Wilfried, Ascheberg-Herbern
BentoRent GmbH, Ascheberg, An der Vogelrute 43, 59387 Ascheberg.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: An der Vogelrute 43, 59387 Ascheberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bentrup, Christiane, Ascheberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Bentrup, Wilfried, Ascheberg-Herbern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
BentoRent GmbH, Ascheberg, (An der Vogelrute 43, 59387 Ascheberg).Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.10.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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