Bentz CelTec Beteiligungs GmbH, Minden (Marienstr. 88, 32425 Minden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bentz Beteiligungs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft am 21.11.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bentz CelTec Beteiligungs GmbH, Minden (Marienstr. 88, 32425 Minden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Bentz Beteiligungs GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen, HRA 2607) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bentz CelTec Beteiligungs GmbH, Minden (Marienstr. 88, 32425 Minden). Bestellt als Geschäftsführer: Zeyen, Markus, Minden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rackwitz, Ulrich, Rahden, * ‒.‒.‒‒.