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Bentziner Ackerbau GmbH, Bentzin (HRB 3459)

Firmendaten

Anschrift
Bentzin (Wirtschaftshof 44
17129 Bentzin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 039997/10886
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 3459
Amtsgericht: Neubrandenburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bentziner Ackerbau GmbH aus Bentzin ist im Handelsregister Neubrandenburg unter der Nummer HRB 3459 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bentziner Ackerbau GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Bentziner Ackerbau GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 17.12.2024)

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Registermeldungen 1

Calendar 12.01.2007
Veränderung

Bentziner Ackerbau GmbH, Bentzin (Wirtschaftshof 44, 17129 Bentzin). Die Gesellschafterversammlung hat am 12.06.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 250.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,97 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bentziner Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH in Bentzin (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 3351) sowie mit der Agrarhof "Peenetal" GmbH & Co. KG in Bentzin (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1226)und der Agrarhof "Peenetal" Verwaltungsgesellschaft mbH in Bentzin (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 3013) um EUR 372.177,03 auf EUR 500.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. 500.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2006 und der Gesellschafterversammlung der Firma Bentziner Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH vom 12.06.2006 und der Gesellschafterversammlung der Firma Agrarhof "Peenetal" GmbH & Co. KG vom 12.06.2006 und der Gesellschafterversammlung der Firma Agrarhof "Peenetal" Verwaltungsgesellschaft mbH vom 12.06.2006 mit der der Bentziner Gaststättenbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Bentzin (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 3351) sowie mit der Agrarhof "Peenetal" GmbH & Co. KG mit Sitz in Bentzin (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1226) und der Agrarhof "Peenetal" Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 3013) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.