2 |
a)
Beratende Geowissenschaftler BG
RheinRuhr GmbH
c)
Altlasten- und Baugrunduntersuchung;
geotechnische und umweltgeologische
Arbeiten; Beratung, Konzeptionierung,
Begleitung und Leitung von Maßnahmen
bei geowissenschaftlichen Fragestellungen;
gutachterliche Tätigkeit in den Bereichen
Umweltgeologie, Altlasten, Schadenfälle,
Baugrund, Versickerung, Rückbau,
Flächenreaktivierung; Untersuchung und
gutachterliche Bearbeitung von Asbest und
Schadstoffen in Gebäuden. |
25.600,00
EUR |
b)
bestellt als
Geschäftsführer:
von Seggern, Helge, Mülheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
von Seggern, Helge, Mülheim, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 8. März 2002 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der
Firma sowie in § 2 und damit des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter hat sie
beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro
umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf
EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §
3 entsprechend, ferner in den §§ 8 (Erbfolge), 9 (Abfindung),
10 (Geschäftsführung und Vertretung) und 11
(Gesellschafterversammlung) zu ändern. |
a)
15.05.2002
Koelpin
b)
Beschluss Blatt 41 ff
Sonderband
Gesellschaftsvertrag
Blatt 49 ff Sonderband |
1 |
a)
R. Treiber & Partner GmbH
b)
Düsseldorf
c)
Die Altlastenerkundung, Untersuchung von
Verdachtsflächen, Auswertung und
Beurteilung von Gefährundungspotentialen,
Sanierungsplanung, Sanierungsbetreuung,
Beratung bei umweltrelevanten
geowissenschaftlichen Fragestellungen. |
50.000,00
DEM |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt,
vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren
Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluß kann einem oder
mehreren Geschäftsführern
Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden.
Ein Geschäftsführer kann durch
Gesellschafterbeschluß von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Link, Randolf, Diplom-Geologe, Odenthal
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
von Seggern, Helge, Mülheim/Ruhr, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14. Juli 1993 |
a)
26.03.2002
Thieme
b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.08.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
26.03.2002.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7 Sonderband |