Beratungsring Holzminden-Bodenwerder e. V., Holzminden (Klütstr. 11, 31787 Hameln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Landberatung Hameln-Coppenbrügge e. V. (jetzt: Landberatung Hameln-Holzminden e. V.) am 30.08.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Beratungsring Holzminden-Bodenwerder e. V., Holzminden ( Holzminden). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2011/01.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 10.03.2011/14.03.2012 mit dem Landberatung Hameln-Coppenbrügge e. V., Hameln (Amtsgericht Hannover, VR 100108) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.