HRB 39567: Berenspöhler & Teichmann GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, An der Heller 19 B, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Nicht mehr Geschäftsführer: Berenspöhler, Dieter, Verl, * ‒.‒.‒‒.
Berenspöhler & Teichmann GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, An der Heller 19 B, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: An der Heller 19 B, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Zimmerei, Holzbau und Innenausbau. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben oder sich daran beteiligten; sie darf auch als persönlich haftende Gesellschafterin in eine Kommanditgesellschaft eintreten und Geschäftsfiihrungsaufgaben übernehmen. Ferner darf die Gesellschaft alle derartigen Geschäfte betreiben, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen und der Entwicklung der Gesellschaft dienlich sind. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berenspöhler, Dieter, Verl, * ‒.‒.‒‒; Teichmann, Udo, Schloß Holte-Stukenbrock, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Berenspöhler & Teichmann oHG, Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRA 15379) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.03.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.