Berg + Schmidt Energy GmbH, Hamburg, (An der Alster 81, 20099 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Berg & Schmidt International GmbH am 30.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Berg + Schmidt Energy GmbH, Hamburg, (An der Alster 81, 20099 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.07.2010 mit der Berg & Schmidt International GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 86015) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Berg & Schmidt International GmbH am .............. eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Berg + Schmidt Energy GmbH, Hamburg (An der Alster 81, 20099 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2007. Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von regenerativen Energieprodukten. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Reith, Andreas Karl, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Wywiol, Volkmar, Wohltorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt Geschäftsführer: Westphal, Dirk, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.