Berg Kabeltragsysteme Nord GmbH, Hamburg, Rahlau 46, 22045 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden B + F Elektro-Vertriebs + Industrievertretungsgesellschaft mit beschränkter Haftung am 25.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Berg Kabeltragsysteme Nord GmbH, Hamburg, Rahlau 46, 22045 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der B + F Elektro-Vertriebs + Industrievertretungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRB 33865) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Berg Kabeltragsysteme Nord GmbH, Hamburg, Rahlau 46, 22045 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BERG Kabeltragsysteme Ost GmbH mit Sitz in Teltow (Amtsgericht Potsdam HRB 24240 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Berg Kabeltragsysteme Nord GmbH, Hamburg, Heidekoppel 24, 24558 Henstedt-Ulzburg. Geschäftsanschrift: Rahlau 46, 22045 Hamburg.
Berg Kabeltragsysteme Nord GmbH, Hamburg, Heidekoppel 24, 24558 Henstedt-Ulzburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2008. Geschäftsanschrift: Heidekoppel 24, 24558 Henstedt-Ulzburg. Gegenstand: der Vertrieb von Kabeltrag- und Führungssystemen, deren Befestigungstechnik sowie Sonderteile usw. aus Stahl, Edelstahl, Aluminium und Kunststoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Berg, Detlef, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.