Berger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Leverkusen, Kölner Str. 79-81, 51379 Leverkusen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Baumann & Porsiel GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 30.03.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Berger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Leverkusen, Kölner Str. 79-81, 51379 Leverkusen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Baumann & Porsiel GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Mettmann (Amtsgericht Wuppertal, HRB 13004) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Dipl.-Kfm. A. Kossmann + Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Essen, (Kölner Str. 79-81, 51379 Leverkusen).Der Sitz der Gesellschaft ist nach Leverkusen (jetzt Amtsgericht Köln, HRB 67748) verlegt.
Dipl.-Kfm. A. Kossmann + Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Leverkusen, Kölner Str. 79-81, 51379 Leverkusen.Die Gesellschafterversammlung hat am 04.06.2009 beschlossen,die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) zu ändern. Neue Firma: Berger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Nicht mehr Geschäftsführer: Retzlaff, Erwin A. O., Bochum, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Thomas, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.06.2009 mit der Berger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesllschaft mit Sitz in Leverkusen (AG Köln HRB 49498) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Berger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Leverkusen, (Kölner Str. 79 - 81, 51379 Leverkusen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Dipl.-Kfm. A. Kossmann+Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft (künftig: Berger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft) mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 67748) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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