Berger GmbH, Kamp-Lintfort, (Friedrichstraße 80, 47475 Kamp-Lintfort).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Berger GmbH & Co. KG am 01.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Berger GmbH, Kamp-Lintfort, (Friedrichstraße 80, 47475 Kamp-Lintfort).Berger GmbH, Kamp-Lintfort, (Friedrichstraße 80, 47475 Kamp-Lintfort). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Berger GmbH & Co. KG am 01.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Berger GmbH, Kamp-Lintfort, (Friedrichstraße 80, 47475 Kamp-Lintfort).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 im Wege des Formwechsels in die Berger GmbH & Co. KG mit Sitz in Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve, HRA 3478) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Berger GmbH, Kamp-Lintfort, (Friedrichstraße 80, 47475 Kamp-Lintfort).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 im Wege des Formwechsels in die Berger GmbH & Co. KG mit Sitz in Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve, HRA) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Berger GmbH, Kamp-Lintfort, (Friedrichstraße 80, 47475 Kamp-Lintfort).Der mit der Berger GmbH & Co Vermögensverwaltungs KG mit Sitz in Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve, HRA 2833) am 30.10.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.07.2008 zum 31.12.2008 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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