VR 400128:Bergkloster St. Elisabeth Schulen e.V., Heiligenstadt (Friedensplatz 5-6, 37308 Heiligenstadt). Der Formwechsel wurde am 22.05.2014 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Jena HRB 510227).
VR 400128:Bergkloster St. Elisabeth Schulen e.V., Heiligenstadt ( Heiligenstadt). Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2013 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die gleichzeitig errichtete "Bergkloster St. Elisabeth Schule gGmbH" mit dem Sitz in Heiligenstadt beschlossen. Der Formwechsel wird wirksam mit Eintragung der neuen GmbH im Handelsregister. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.