Bergmann GmbH natürlich wohnen, Lage (Haferbachstr. 9-15, 32791 Lage). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gustav Bergmann Möbel GmbH & Co. KG am 18.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bergmann GmbH natürlich wohnen, Lage (Haferbachstr. 9-15, 32791 Lage). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.12.2005 mit der Gustav Bergmann Möbel GmbH & Co. KG mit Sitz in Lage (AG Lemgo, HRA 3326) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Der mit der Gustav Bergmann Möbel GmbH & Co. KG in Lage (AG Lemgo, HRA 3326) am 29.12.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 13.12.2005 zum 01.01.2006 mit Durchführung der Verschmelzung aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.