HRB 4821 HB: Bergmann am Flughafen Verwaltungs-GmbH, Bremen, Neuenlander Str. 93-95, 28199 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bergmann Vermögensverwaltungs Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 21348 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 4821 HB: Bergmann am Flughafen Verwaltungs-GmbH, Bremen, Neuenlander Str. 93-95, 28199 Bremen. Stammkapital: 160.000 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2017 ist das Stammkapital um 1 EUR auf 160.000 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Bergmann Vermögensverwaltungs Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 21348 HB) erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
HRB 4821 HB: Bergmann am Flughafen Verwaltungs-GmbH, Bremen, Neuenlander Str. 93-95, 28199 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bergmann Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 23012 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 4821 HB: Bergmann am Flughafen Verwaltungs-GmbH, Bremen, Neuenlander Str. 93-95, 28199 Bremen. Stammkapital: 159.999 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2017 ist das Stammkapital um 1.449 EUR auf 159.999 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Bergmann Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (HRA 23012 HB) erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).