Bergmanns-Wohnstätten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Roßbach, Großkayna ( Großkayna).Das Registergericht beabsichtigt, für die gelöschte Gesellschaft gem. § 66 Abs. 5 GmbHG eine beschränkte Nachtragsliquidation anzuordnen. Zum Nachtragsliquidator soll bestellt werden Herr Rechtsanwalt Wolfgang Gierk, Hauptstr. 13 in 04617 Starkenberg, OT Naundorf. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Bestellung eines Nachtragsliquidators wird auf 1 Monat festgesetzt.
04617 Starkenberg
Kavalierstr. 49, 06844 Dessau-Roßlau
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: GmbH