Berlet Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg, Stembergstr. 31, 59755 Arnsberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fernseh-Berlet GmbH & Co. KG mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen HRA 3079) am 02.02.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Berlet Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg, Stembergstr. 31, 59755 Arnsberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 25.10.2011 mit der Fernseh-Berlet GmbH & Co. KG mit Sitz in Hagen (Amtsgericht Hagen HRA 3079) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Berlet Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg (Stembergstr. 31, 59755 Arnsberg). Bestellt als Geschäftsführer: Linder, Malte Lorenz, Moers, * ‒.‒.‒‒.