Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
5 |
|
|
|
Nicht mehr Prokurist:
2. Pfändner, Bettina
Nicht mehr Prokurist:
3. Pfändner, Patrick
Nicht mehr Prokurist:
4. Dr. Teinzer, Katrin
Änderung zu Nr. 1:
die Vertretungsbefugnis betreffend
Lemieux, Isabella
Einzelprokura
5.
Leisten, Birte, * ‒.‒.‒‒, Berlin
Einzelprokura |
|
a)
05.12.2023
Wachtel |
HRB 194734 B: Berlin Modern Family BMF gGmbH, Berlin, Wilskistraße 36, 14169 Berlin. Prokura: 4. Dr. Teinzer, Katrin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 194734 B: Berlin Modern Family BMF gGmbH, Berlin, Wilskistraße 36, 14169 Berlin. Prokura: 1. Lemieux, Isabella, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Pfändner, Bettina, * ‒.‒.‒‒, Sydney; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 3. Pfändner, Patrick, * ‒.‒.‒‒, Braunschweig; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 194734 B: Berlin Modern Family BMF gGmbH, Berlin, Wilskistraße 36, 14169 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und 12 (Auseinandersetzung - Abfindung).
HRB 194734 B: Berlin Modern Family BMF gGmbH, Berlin, Wilskistraße 36, 14169 Berlin. Firma: Berlin Modern Family BMF gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wilskistraße 36, 14169 Berlin; Gegenstand: Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern und die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder. Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten. Die Gesellschaft kann einzelne Kinder unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 AO selbstlos unterstützen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Pfändner-Morrice, Gabriela, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.11.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Campus für Generationen gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 115930 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 22.11.2017 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.