Berliner Asphalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Papenreye 55, 22453 Hamburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden STRABAG Beteiligungsverwaltung GmbH am 14.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Berliner Asphalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Papenreye 55, 22453 Hamburg.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Papenreye 55, 22453 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2010 mit der STRABAG Beteiligungsverwaltung GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 65648) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.