GnR 206 B: Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG., Berlin (Knobelsdorffstraße 96, 14050 Berlin). Rechtsform: Die Satzung ist am 28.06.2022 geändert in § 27 (Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 30 (Vertreterversammlung). Die folgenden Paragraphen sind neu eingefügt: § 30a (Digitale Vertreterversammlung) und § 30b (Vertreterversammlung im schriftlichen Verfahren).
GnR 206 B: Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG., Berlin (Knobelsdorffstraße 96, 14050 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 26.06.2018 und 29.06.2018 Teile des Vermögens der 1892 - Seniorenwohnen GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110038 B) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.