Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
9 |
|
|
|
b)
Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
28.02.2024 und der Zustimmungsbeschlüsse vom sel-
ben Tage ist die Berliner Seilfabrik Liegenschaften
GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg
HRB 102270 B) auf die Gesellschaft verschmolzen. |
a)
25.04.2024
Schuricht |
HRA 26727 B: Berliner Seilfabrik GmbH & Co., Berlin, Lengeder Straße 4, 13407 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Duckert, Cornelia, geb. Reimer; Änderung zu Nr. 3: Girra, Ferry; Einzelprokura
HRA 26727 B: Berliner Seilfabrik GmbH & Co., Berlin, Lengeder Straße 4, 13407 Berlin. Prokura: 2. Duckert, Cornelia, geb. Reimer, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Gesamtprokura erteilt in der Weise, dass zwei Prokuristen gemeinschaftlich die Firma vertreten können. 3. Girra, Ferry, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Gesamtprokura in der Weise, dass zwei Prokuristen gemeinschaftlich die Firma vertreten können.
Berliner Seilfabrik GmbH & Co., Berlin, Lengeder Straße 4, 13407 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Roplay GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 107594 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Berliner Seilfabrik GmbH & Co., Berlin, Lengeder Straße 4, 13407 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Berlin Play Connection GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 132051 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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