HRA 52465 B: Berliner Wohnplattform e.K., Berlin, Allee der Kosmonauten 33 C-G, 12681 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das Vermögen als Gesamtheit auf die BWF - Berliner Wohnforum GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 176538 B) ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 52465 B: Berliner Wohnplattform e.K., Berlin, Allee der Kosmonauten 33 C-G, 12681 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das Vermögen als Gesamtheit auf die BWF - Berliner Wohnforum GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 176538 B) ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 52465 B: Berliner Wohnplattform e.K., Berlin, Allee der Kosmonauten 33 C-G, 12681 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Allee der Kosmonauten 33 C-G, 12681 Berlin
HRA 52465 B: Berliner Wohnplattform e.K., Berlin, Lübecker Straße 6, 10559 Berlin (Unternehmensgegenstand: Betreiben von Wohnunterkünften für behinderte und hilfsbedürftige Menschen, Betreiben von Obdachlosenheimen, Notunterkünften/Gemeinschaftsunterkünften und Studentenwohnheimen, Import u. Export von Stoffen und Lebensmitteln sowie Import und Export von Fahrzeugen neu und gebraucht sowie techn. Geräte neu und gebraucht.). Firma: Berliner Wohnplattform e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Lübecker Straße 6, 10559 Berlin; Inhaber: 1. Samassa, Cheick Oumar, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsform: Einzelunternehmen