HRB 711222: Bernard GmbH, Neufra, Wiesenstraße 5, 72419 Neufra. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Bernard, Axel, Albstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 711222: Bernard Maschenstoffe GmbH, Neufra, Wiesenstraße 6, 72419 Neufra. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma; Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Bernard GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 5, 72419 Neufra. Bestellt als Geschäftsführer: Bernard, Hagen, Albstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 711222: Bernard Maschenstoffe GmbH, Neufra, Wiesenstraße 6, 72419 Neufra. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 um 0,41 EUR auf 25.565,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Bernard Aviation Charter GmbH - FlyYourSky", Neufra (Amtsgericht Ulm HRB 710827) um 4.435,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der Bernard GmbH & Co. KG sowie das Erbringen von Geschäftsführerdienstleistungen an Selbige. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bernard Aviation Charter GmbH - FlyYourSky", Neufra (Amtsgericht Ulm HRB 710827) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Auf das erhöhte Stammkapital werden Sacheinlagen nach Maßgabe der bei Gericht eingereichten Urkunden geleistet. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.