GnR 221 FF: Bernauer Wohnungsgenossenschaft eG, Bernau bei Berlin (c/o Torsten Rexin, Asternstraße 5, 16321 Bernau bei Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
GnR 221 FF: Bernauer Wohnungsgenossenschaft eG, Bernau bei Berlin (c/o Torsten Rexin, Asternstraße 5, 16321 Bernau bei Berlin). Vertretungregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Genossenschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Rexin, Torsten, * ‒.‒.‒‒, Bernau bei Berlin; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Generalversammlung vom 15.07.2012 ist die Genossenschaft aufgelöst.
Bernauer Wohnungsgenossenschaft eG, Bernau bei Berlin(Bahnhofstraße 6, 16321 Bernau bei Berlin). Nachschusspflicht: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt 150,00 EUR; Vertretungregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so wird die Genossenschaft durch das Vorstandsmitglied allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: 1. Rexin, Torsten, * ‒.‒.‒‒, Bernau bei Berlin; Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 27.04.2007. Die Satzung ist am 29.08.2007 geändert in § 1 (Firma und Sitz) sowie § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft).
Bernauer Wohnungsgenossenschaft eG, Bernau bei Berlin(Bahnhofstraße 6, 16321 Bernau bei Berlin). Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft überlässt ihren Mitgliedern Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen zu angemessenen Preisen. Die Genossenschaft verschafft sich Wohnungen durch Errichtung, Kauf oder in anderer rechtlicher Weise. Ihren Wohnungsbestand erhält die Genossenschaft in einem zeitgemäßen Wohnungsbedürfnissen entsprechenden Zustand. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie des Städtebaus anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. Zu diesem Zweck kann sie auch Tochtergesellschaften gründen sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.