HRB 3070: Bernd Eckstein GmbH, Zirndorf, Florian-Geyer-Str. 60, 90513 Zirndorf. Die Verschmelzung wurde am 08.03.2019 in das Register der neu eingetragenen Einzelfirma eingetragen (Amtsgericht Fürth HRA 11278).
HRB 3070: Bernd Eckstein GmbH, Zirndorf, Florian-Geyer-Str. 60, 90513 Zirndorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Eckstein Bernd, Zirndorf, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Bernd Eckstein e.K. mit dem Sitz in Zirndorf geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.