Bernd Morlang Gärtnerei GmbH, Hamburg (Waldingstraße 11 b, 22391 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Neubert Pflanzengroßhandel GmbH am 20.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bernd Morlang Gärtnerei GmbH, Hamburg (Waldingstraße 11 b, 22391 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2006 mit der Neubert Pflanzengroßhandel GmbH mit Sitz in Mönkhagen (Amtsgericht Lübeck, HRB 1902 OD) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.