Bernd S. Hotz GmbH, Albstadt, (Schmiechastrasse 50, 72458 Albstadt).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung der übernehmenden Rechtsträgerin ist am 15.06.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Bernd S. Hotz GmbH, Albstadt, (Schmiechastrasse 50, 72458 Albstadt).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 19.03.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 19.03.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Hotz, Bernd S., Albstadt als Inhaber der Firma "Bernd S. Hotz Fußfit-Studio Gesunde Schuhe e.K.", Albstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 723721) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.