HRB 11189 CB: Bernd Thiel Internationale Transporte GmbH, Märkische Heide, Zum Bahnhof 5 A, 15913 Märkische Heide. Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Thiel, Manuela, geb. Becker, * ‒.‒.‒‒, Märkische Heide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 11189 CB: Bernd Thiel Internationale Transporte GmbH, Märkische Heide, Zum Bahnhof 5 A, 15913 Märkische Heide. Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Blasse, Manuela, * ‒.‒.‒‒, Märkische Heide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 11189 CB: Bernd Thiel Internationale Transporte GmbH, Märkische Heide, Zum Bahnhof 5 A, 15913 Märkische Heide. Gegenstand: die Erbringung von Transportdienstleistungen aller Art. Kapital: 150.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Blasse, Manuela, * ‒.‒.‒‒, Märkische Heide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Thiel, Bernd, * ‒.‒.‒‒, Märkische Heide; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.06.2013; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Bernd Thiel, Märkische Heide, geboren am ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma BERND THIEL INTERNATIONALE e.K. (Amtsgericht Cottbus, HRA 2283) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wurde am 02.08.2013 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.