Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Bahr, Matthias, Münster, * ‒.‒.‒‒
Thalmann, Dirk, Emsdetten, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.10.2024
Kreuzheck |
HRA 6641: Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG, Greven, Werner-von-Siemens-Straße 30, 48268 Greven. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Volkmann, Dennis Remo, Nottuln, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6641: Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG, Greven, Werner-von-Siemens-Straße 30, 48268 Greven. Einzelprokura: Ahlert, Sabine, Greven, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6641:Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG, Greven, Werner-von-Siemens-Straße 30, 48268 Greven.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.08.2014 wirksam geworden.
HRA 6641:Bernhard Ahlert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Greven, Werner-von-Siemens-Straße 30, 48268 Greven.Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2014, geändert am 18.08.2014, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 und 18.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2014 und 18.08.2014 Teile des Vermögens der Bernhard Ahlert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (vormals Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG) mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 2067) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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