HRA 2067: Bernhard Ahlert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Greven, Werner-von-Siemens-Str. 30, 48268 Greven. Einzelprokura: Ahlert, Sabine, Greven, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2067:Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG, Greven, Werner-von-Siemens-Str. 30, 48268 Greven.Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Bernhard Ahlert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2014, geändert am 18.08.2014, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 und 18.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung der Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG (vormals Bernhard Ahlert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG) vom 30.07.2014 und 18.08.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG (vormals Bernhard Ahlert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG) mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 6641) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2067:Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG, Greven, Werner-von-Siemens-Str. 30, 48268 Greven.Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Bernhard Ahlert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2014, geändert am 18.08.2014, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 und 18.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung der Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG (vormals Bernhard Ahlert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG) vom 30.07.2014 und 18.08.2014 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG (vormals Bernhard Ahlert Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG) mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 6641) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.