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Bernhard Hildring Baulemente Sonnenschutz GmbH, Stadtlohn (HRB 3664) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Ludgerusstr. 24
48703 Stadtlohn
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 3664
Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Bernhard Hildring Baulemente Sonnenschutz GmbH aus Stadtlohn war im Handelsregister Coesfeld unter der Nummer HRB 3664 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Bernhard Hildring Baulemente Sonnenschutz GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Bernhard Hildring Baulemente Sonnenschutz GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 13.09.2017
Löschung

HRB 3664: Bernhard Hildring Baulemente Sonnenschutz GmbH, Stadtlohn, Ludgerusstraße 24, 48703 Stadtlohn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hildring's Bauelemente und Sonnenschutz e.K. Inhaber Bernhard Hildring am 11.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 25.08.2017
Veränderung

HRB 3664: Bernhard Hildring Baulemente Sonnenschutz GmbH, Stadtlohn, Ludgerusstraße 24, 48703 Stadtlohn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Hildring's Bauelemente und Sonnenschutz e.K. Inhaber Bernhard Hildring (Amtsgericht Coesfeld HRA 8382) auftretenden Kaufmann Hildring, Bernhard übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

13.09.2017
Registervorgang

Löschung 13.09.2017