Bernhard Stadie GmbH, Berlin, Prager Platz 1-3, 10779 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters, der das Unternehmen in Berlin unter der Firma Bernhard Ulrich Stadie e.K. (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47303) fortführt, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Bernhard Stadie GmbH, Berlin, Prager Platz 1-3, 10779 Berlin. Firma: Bernhard Stadie GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Prager Platz 1-3, 10779 Berlin Gegenstand: Die Errichtung und der Betrieb von Handelsgeschäften mit Waren verschiedener Art, insbesondere solcher den für den Lebensmittelhandel typischen Sortimenten, der Erwerb und die Veräußerung sowie die An- und Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Schlender, Hans-Ulrich; Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Plath, Ulf-U.; Geschäftsführer:; 5. Stadie, Bernhard, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2011 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Otto Reichelt GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 87419 B) bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.10.2011 beendet..
E Reichelt 10779 Berlin Prager Platz 1-3 GmbH, Berlin, Birkenstr. 4, 15537 Grünheide. Geschäftsführer:; 4. Plath, Ulf-U., * ‒.‒.‒‒, Porta Westfalica; Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Kaul, Frank-Rainer; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Kühn, Klaus.
E Reichelt 10779 Berlin Prager Platz 1-3 GmbH, Berlin, Birkenstr. 4, 15537 Grünheide. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Otto Reichelt GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 87419) vom 25.06.2009, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 11.08.2009 zugestimmt hat..
E Reichelt 10779 Berlin Prager Platz 1-3 GmbH, BerlinBirkenstr. 4, 15537 Grünheide. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2009 sowie der zustimmenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tage Teile des Vermögens der Otto Reichelt Supermarkt GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 972 B) im Wege der Aufspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung (Aufspaltung zur Aufnahme) beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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