HRB 20964: Bernhard Susenburger GmbH, Kisselbach, Riegenrother Straße 9, 56291 Kisselbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 20964:Bernhard Susenburger GmbH, Kisselbach, Riegenrother Straße 9, 56291 Kisselbach.Vertretung geändert, nun: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nicht mehr Geschäftsführer, nun Liquidator: Susenburger, Bernhard Josef, Kisselbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Bernhard Susenburger GmbH, Kisselbach, Riegenrother Straße 9, 56291 Kisselbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2010. Geschäftsanschrift: Riegenrother Straße 9, 56291 Kisselbach. Gegenstand: Der Handel mit Baustoffen und Holz aller Art sowie die Durchführung von Autotransporten im Nah- und Fernverkehr. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Susenburger, Bernhard Josef, Kisselbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bernhard Susenburger GmbH & Co. KG, Kisselbach (AG Bad Kreuznach HRA 2669) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.02.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.