HRB 3313: Bernhard Tenbrink Rolladensysteme Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Ahaus, Harmate 32, 48683 Ahaus. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tenbrink Rollladensysteme GmbH (Amtsgericht Coesfeld HRB 15882) am 27.03.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 3313: Bernhard Tenbrink Rolladensysteme Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Ahaus, Harmate 32, 48683 Ahaus. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 27.02.2020 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.02.2020 mit der Tenbrink Rollladensysteme GmbH mit Sitz in Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRB 15882) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bernhard Tenbrink Rolladensysteme Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Ahaus, (Harmate 32, 48683 Ahaus).Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr eine komplette Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Tenbrink Rolladensysteme GmbH & Co KG mit dem Sitz in Ahaus (nachfolgend Tenbrink KG genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Tenbrink KG innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich der Herstellung und des Vertriebs von Rollläden und Zubehör im weitesten Sinne sowie der Herstellung und des Vertriebs von Garagentoren.