Bernstein GmbH, Porta Westfalica, Untere Bult 2, 32457 Porta Westfalica. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bernstein Aktiengesellschaft am 06.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bernstein GmbH, Porta Westfalica, Untere Bult 2, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der Bernstein Aktiengesellschaft mit Sitz in Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen - HRB 4255) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.