HRB 17085 FF: Berolina Solar Verwaltungs GmbH, Erkner, Gewerbegebiet zum Wasserwerk 8 c, 15537 Erkner. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Terwesten, Ilka
HRB 17085 FF: Berolina Solar Verwaltungs GmbH, Erkner, Gewerbegebiet zum Wasserwerk 8 c, 15537 Erkner. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Grau, Matthias; Geschäftsführer: 3. Terwesten, Ilka, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 115093 B: Berolina Solar Verwaltungs GmbH, Sitz vormals: Berlin, Schulzendorfer Straße 95, 12526 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Erkner; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Erkner verlegt (Amtsgericht Frankfurt/Oder, HRB 17085 FF). Bisherige Anschrift: Schulzendorfer Straße 95, 12526 Berlin
HRB 17085 FF: Berolina Solar Verwaltungs GmbH, Erkner, Gewerbegebiet zum Wasserwerk 8 c, 15537 Erkner. Name der Firma: Berolina Solar Verwaltungs GmbH; Sitz der Firma: Erkner; Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet zum Wasserwerk 8 c, 15537 Erkner; Gegenstand: Die Beteiligung an der Berolina Solar GmbH & Co. KG als Komplementärin sowie die Verwaltung der Beteiligung und deren Geschäftsführung und Vertretung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die den Unternehmenszweck mittelbar oder unmittelbar fördern. Die Gesellschaft kann auch Hilfs- und Nebengeschäfte tätigen. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen, deren Gegenstand die Beratung und Projektierung, den Verkauf und die Montage sowie das Monitoring und die Wartung von Photovoltaikanlagen umfasst, oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Eisenbarth, Christian, * ‒.‒.‒‒, Dahme/Mark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Grau, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.07.2008 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 115093 B) nach Erkner verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BeSo Montage Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 135003 B, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 25.08.2008
HRB 115093 B: Berolina Solar Verwaltungs GmbH, Berlin, Schulzendorfer Straße 95, 12526 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BeSo Montage Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 135003 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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