Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Dr. Maurer, Dirk Peter, Bremen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.10.2024
Helbig |
6 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Brehmer, Roman Werner, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt
Geschäftsführer:
Krenn, Markus, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung. |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Baltes, Natascha, St. Wendel, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.03.2024
Helbig |
HRB 130730: Bertram Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Packersweide 19, 20539 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Maurer, Dirk Peter, Bremen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
HRB 130730: Bertram Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Packersweide 19, 20539 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Köper, Thomas, Buchholz i. d. Nordheide, * ‒.‒.‒‒. Geändert (Wohnort), nun Geschäftsführer: Brehmer, Roman Werner, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 130730: Bertram Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Packersweide 19, 20539 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 110924) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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