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Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH, München (HRB 121447)

Firmendaten

Anschrift
Infanteriestr. 8
80797 München
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 089/44108200
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.bfz.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: f: 500.000,00 EUR - 999.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 121447
Amtsgericht: München
Rechtsform: gGmbH
Keywords
bfz Selbstständig Registergericht Job Inhaltlich Verantwortlicher Impressum Gesellschafter Geschäftsführer Fördermöglichkeiten Beruflich weiterkommen Ausbildung
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH aus München ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 121447 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1.Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Bezirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 66 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3, 4, 7 und 9 AO einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugsweise durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3. Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, sondern durch nachhaltige erzieherische Methoden der Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebots für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach Nr. 1 führt die Gesellschaft insbesondere persönlichkeitsbildende Maßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie sonstige, sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen; - Maßnahmen im Auftrage des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V.; - Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit; - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeits- und Berufswelt; - Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt; - Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen; - Bildungsforschung; - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten; - Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorbenannten Zwecken dienen; - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger beziehungsweise privater Versicherungsunternehmen. 5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3, 4, 7 und 9 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben der Nr. 2 vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung beziehungsweise im Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß durch. Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten; - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen; - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung; - die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen; - die - auch wissenschaftliche - Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotentialen im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesen Bereichen tätigen Einrichtungen. 6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf - Maßnahmen, die vorzugsweise im Auftrage oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, insbesondere Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der in Nr. 4 beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung, einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Überführung von staatswirtschaftlich oder vergleichbar gelenkten Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des früheren Comecon in die Markt- beziehungsweise Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und -maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen, - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und der Arbeitskulturen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen beziehungsweise für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird. 6a. Die Satzungszwecke nach Nr. 1 verwirklicht die Gesellschaft auch durch die Entwicklung, Herstellung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen und Tests sowie Prüfungs- und Testverfahren in der beruflichen und fachlichen Bildung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Dies umfasst insbesondere auch die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Prüferinnen und Prüfern und die Evaluation von Prüfungen sowie die Entwicklung, Herstellung und Veröffentlichung prüfungsvorbereitender und testbegleitender Materialien und Lehrwerke. 6b. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke sowohl im Inland als auch im Ausland.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000.000,00 DEM. Die Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.02.2024)

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Registermeldungen 10

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
11 b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Stenger, Sandra, Aschaffenburg, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Engel-Köhler, Anna, Eibelstadt, * ‒.‒.‒‒
a)
05.02.2024
Dorfmeister
Calendar 20.05.2021
Berichtigung

HRB 121447: Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH, München, Infanteriestr. 8, 80797 München. Von Amts wegen berichtigt: Gesellschaftsvertrag vom 22.06.1998.

Calendar 12.09.2018
Veränderung

HRB 121447: Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH, München, Infanteriestr. 8, 80797 München. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 708,12 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Geschäftsjahr) und 11 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern, Bezirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 66 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3, 4, 7 und 9 AO einordnen lassen, die Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialversicherungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugsweise durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3. Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, sondern durch nachhaltige erzieherische Methoden der Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebots für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach Nr. 1 führt die Gesellschaft insbesondere persönlichkeitsbildende Maßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie sonstige, sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen; - Maßnahmen im Auftrage des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V.; - Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit; - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeits- und Berufswelt; - Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt; - Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen; - Bildungsforschung; - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten; - Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorbenannten Zwecken dienen; - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger beziehungsweise privater Versicherungsunternehmen. 5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3, 4, 7 und 9 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben der Nr. 2 vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung beziehungsweise im Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß durch. Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten; - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen; - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung; - die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen; - die - auch wissenschaftliche - Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotentialen im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesen Bereichen tätigen Einrichtungen. 6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf - Maßnahmen, die vorzugsweise im Auftrage oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, insbesondere Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der in Nr. 4 beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung, einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Überführung von staatswirtschaftlich oder vergleichbar gelenkten Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des früheren Comecon in die Markt- beziehungsweise Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und -maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen, - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und der Arbeitskulturen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen beziehungsweise für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird. 6a. Die Satzungszwecke nach Nr. 1 verwirklicht die Gesellschaft auch durch die Entwicklung, Herstellung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen und Tests sowie Prüfungs- und Testverfahren in der beruflichen und fachlichen Bildung sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Dies umfasst insbesondere auch die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Prüferinnen und Prüfern und die Evaluation von Prüfungen sowie die Entwicklung, Herstellung und Veröffentlichung prüfungsvorbereitender und testbegleitender Materialien und Lehrwerke. 6b. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke sowohl im Inland als auch im Ausland. Neues Stammkapital: 512.000,00 EUR.

Calendar 10.07.2015
Veränderung

HRB 121447:Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH, München, Infanteriestr. 8, 80797 München.Bestellt: Geschäftsführer: Braun, Wolfgang, Veitshöchheim, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 27.01.2015
Veränderung

HRB 121447:Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH, München, Infanteriestr. 8, 80797 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Loebe, Herbert Karl, Königsbrunn, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Engel-Köhler, Anna, Eibelstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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Historie 7

05.02.2024
Entscheideränderung

Austritt
Frau Anna Engel-Köhler
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Sandra Stenger
Geschäftsführer

10.07.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Wolfgang Braun
Geschäftsführer

27.01.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Herbert Karl Loebe
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Anna Engel-Köhler
Geschäftsführer

16.05.2014
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Jörg Plesch
Geschäftsführer

10.03.2003
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Herbert Loebe
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Anna Engel-Köhler
Geschäftsführer

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