Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Wissenschaft und Forschung, die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe, die
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die
Förderung der internationalen Gesinnung
und der Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9,
10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung.
Weiterer Zweck ist die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit).
Die gemeinnützigen Zwecke der
Gesellschaft werden insbesondere
verwirklicht durch die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere auf dem
Gebiet des Gesundheits- Bildungs- und
Sozialwesens, insbesondere der
beruflichen Bildung, der beruflichen
Rehabilitation, der beruflichen und
gesellschaftlichen Integration, der Fort- und
Weiterbildung, der anwendungsbezogenen
Forschung und Lehre und der Betreuung
von behinderten und nicht behinderten
Menschen, sowie der Entwicklung und
Beratung in Rehabilitation, Medizin und
Sozialwissenschaften.
Darüber hinaus wird der Zweck auch durch
das planmäßige Zusammenwirken mit
mindestens einer weiteren Körperschaft,
die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68
AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und
durch die Mittelweitergabe an andere
steuerbegünstigte Körperschaften gemäß §
58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung
verwirklicht.
Der mildtätige Satzungszweck wird
insbesondere durch die Unterstützung von
Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes oder die aus
wirtschaftlichen Gründen der Hilfe
bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise
durch insbesondere mit psychischer
Behinderung.
Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. §
57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung
erfolgt durch eine Zusammenarbeit
verschiedener Kooperationspartner mit dem
Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten
Zwecke zu verwirklichen.
Kooperationspartner in diesem Sinne
können die SRH Holding (SdbR) und die
Gesellschaften, an denen die SRH Holding
(SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt
ist (Konzernunternehmen) sowie weitere
Gesellschaften sein; die
Kooperationspartner werden in einer
separaten, nicht als Teil des
Gesellschaftsvertrages anzusehenden,
Aufstellung namentlich benannt und der
Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht.
Das planmäßige Zusammenwirken umfasst
alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die
satzungsmäßigen Zwecke der
kooperierenden Körperschaften zu
unterstützen und zu befördern, und zwar:
1. administrative Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
2. Einkaufsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
3. Arzneimittelversorgung inkl.
Supportleistungen
4. Beköstigungsdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
5. Betriebsführungsdienstleistungen
6. Gebäudemanagementdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
7. Hol-, Bring-, Wach- und
Sicherheitsdienstleistungen und
artverwandte Tätigkeiten inkl.
Supportleistungen
8.
Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen
inkl. Supportleistungen
9. Medizintechnikdienstleistungen inkl.
Supportleistungen
10. IT-Dienstleistungen inkl.
Supportleistungen
11. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringungen
von Dienstleistungen für den
Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen
12. Personalgestellungen,
Sachmittelüberlassungen und Erbringungen
von Dienstleistungen für den Sozial- und
Bildungsbereich inkl. Supportleistungen
13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich
beweglicher und unbeweglicher
Wirtschaftsgüter
14. Ausleihung von Mitteln.
Kooperierende Körperschaften in diesem
Sinnen sind sowohl die die Tätigkeit
erbringende als auch die die Leistung
empfangende Körperschaft.
Sie verwirklicht und fördert damit auch die
Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding
(SdbR), Heidelberg und der
gemeinnützigen SRH Bildung GmbH. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft
wurde geändert. |
a)
21.12.2022
Rühl |
HRB 350262: Berufliches Trainingszentrum Rhein-Neckar, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesloch, Lempenseite 46, 69168 Wiesloch. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) sowie § 10 (Geschäftsführung), bislang § 9, wurden geändert. Firma geändert; nun: Berufliches Trainingszentrum Rhein-Neckar, gGmbH. Gegenstand geändert; nun: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Volks- und Berufsausbildung, Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge gemäß § 52 Abs.2 Nr.1, 3, 7, 9 und 10 AO. Weiterer Zweck ist die Mildtätigkeit im Sinne des § 52 AO. Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere der beruflichen Bildung, der beruflichen Rehabilitation und ergänzender Maßnahmen zur Integration von Menschen, die insbesondere unter einer psychischen Erkrankung leiden, in den Arbeitsmarkt sowie die Entwicklung und Beratung auf dem Gebiet des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens. Der mildtätige Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch den Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Wiedereingliederung von Menschen insbesondere mit psychischer Behinderung. Sie verwirklicht damit auch die Ziele der SRH-Holding (SdbR), Heidelberg und der SRH Bildung GmbH. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
HRB 350262: Berufliches Trainingszentrum Rhein-Neckar, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesloch, Lempenseite 46, 69168 Wiesloch. Nicht mehr Geschäftsführer: Goesmann, Anna, Reichenberg, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Gann, Franz-Thomas, Wiesloch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Bolz, Brigitte Christine, Bensheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 350262: Berufliches Trainingszentrum Rhein-Neckar, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesloch, Lempenseite 46, 69168 Wiesloch. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Öri, Sabine, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 350262: Berufliches Trainingszentrum Rhein-Neckar, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesloch, Lempenseite 46, 69168 Wiesloch. Bestellt als Geschäftsführer: Goesmann, Anna, Reichenberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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