Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Zimmer, Manfred, Stendal |
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a)
19.01.2023
Krümmel |
HRB 573: Berufsbildungsakademie "Altmark" GmbH, Stendal, Albrecht-Dürer-Straße 40, 39576 Stendal. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zimmer, Ronald, Stendal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 573: Schweißausbildungsstätte "Altmark" GmbH, Stendal, Akazienweg 27, 39576 Stendal. Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 400,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Berufsbildungsakademie "Altmark" GmbH. Geschäftsanschrift: Albrecht-Dürer-Straße 40, 39576 Stendal. 26.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Zimmer, Andy, Stendal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Zimmer, Andy, Stendal, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Mallikat, Alexandra, Stendal, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 14.07.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterver- sammlung und Zustimmung des Inhabers der übertragenden Gesellschaft vom 14.07.2020 Teile des Vermögens (Einzelunternehmen "Berufsbildungsakademie "Altmark" Inh. Dipl.-Päd.Manfred Zimmer e.K." mit Ausnahme der Beteiligung an der Schweißausbildung Altmark GmbH) von der "Berufsbildungsakademie " Altmark" Inh. Dipl.-Päd. Manfred Zimmer e.K." mit dem Sitz in Stendal (Amtsgericht Stendal HRA 98) übernommen. Die Ausgliederung ist am 22.07.2020 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 573: Berufsbildungsakademie "Altmark" GmbH, Stendal, Albrecht-Dürer-Straße 40, 39576 Stendal. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Entwicklung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Arbeitsmarktdienstleistungen, insbesondere in der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, beruflichen Erstausbildung, Weiterbildung und Umschulung, schweißtechnische Qualifizierung, in sozialen und Reha-Projekten sowie die Durchführung von Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen sowie alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte.
Schweißausbildungsstätte "Altmark" GmbH, Stendal (Akazienweg 27, 39576 Stendal). Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2007 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) der Satzung beschlossen. Im übrigen wurde die Satzung teilweise neu gefasst. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Bildung, Erziehung und des Sports einschließlich der schweißtechnischen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung,insbesondere nach den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestelt, so vertritt er die Gesellschaft allein, sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen GEschäftsführern die Alleinvertretungsberechtigung erteilt werden.Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
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