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Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Coburg-Thüringen e.V., Coburg (VR 655)

Firmendaten

Anschrift
Willi-Hussong-Str. 2
96450 Coburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 09561/962634
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 655
Amtsgericht: Coburg
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Coburg-Thüringen e.V. aus Coburg ist im Handelsregister Coburg unter der Nummer VR 655 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Coburg-Thüringen e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Coburg-Thüringen e.V. weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 17.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 19.04.2007
Veränderung

Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Coburg-Thüringen e.V., Coburg (Willi-Hussong-Str. 2, 96450 Coburg). Die Verschmelzung wurde am 02.03.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg VR 638).

Calendar 28.02.2007
Veränderung

Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Coburg-Thüringen e.V., Coburg (Willi-Hussong-Str. 2, 96450 Coburg). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2006 sowie Beschluss seiner außerordentlichen Mitgliederversammlungen vom 01.08.2006/02.02.2007 und Beschluss der außerordentliche Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 27.07.2006 mit dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft in Nürnberg e.V. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg VR 638) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 11.03.2005
Veränderung

Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Coburg e.V. (BWV-Coburg), Coburg (Willi-Hussong-Str. 2, 96450 Coburg).Das Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Thüringen e.V. (BWV) mit dem Sitz in Erfurt (AG Erfurt VR 588) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2004 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 18.11.2004 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 26.10.2004 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

28.02.2007
Firmenname geändert

alt:
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Coburg e.V. (BWV-Coburg)

neu:
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Coburg-Thüringen e.V.