Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Einzelprokura:
Fermumm, Jannine, Magdeburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
25.11.2022
Schmelzer |
HRB 102000:Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Staßfurt, Am Schütz 5, 39418 Staßfurt.Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Gemeinnützigkeit), 15 (Aufsichtsrat), 20 (Auflösung) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: (1) Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der dauerhaften beruflichen Integration der Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die erforderlichen Leistungen werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. (2) Diese Leistungen umfassen grundsätzlich: Umschulungen mit und ohne Kammerabschluss sowohl überbetrieblich im Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt als auch betrieblich in geeigneten Unternehmen, Berufliche Anpassungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Trainingsmaßnahmen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, mit psychischen Beeinträchtigungen und weitere Zielgruppen, soweit diese den in Absatz 1 genannten Zielen entsprechen, sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen eine geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erhalten.(3) Diese Leistungen umfassen auch medizinische, psychologische, sozialpädagogische und pädagogische Hilfen, soweit diese erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern. (4) Wird das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt durch die in Absatz 2 und 3 genannten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht voll in Anspruch genommen, können auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie Umschulungen für nichtbehinderte Menschen durchgeführt werden.
Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige GmbH, Staßfurt, Am Schütz 5, 39418 Staßfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Neuer Gegenstand: (1) Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Ziel der dauerhaften beruflichen Integration der Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die erforderlichen Leistungen werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen. (2) Diese Leistungen umfassen grundsätzlich: Umschulungen mit und ohne Kammerabschluss sowohl überbetrieblich im Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt als auch betrieblich in geeigneten Unternehmen, Berufliche Anpassungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Maßnahmen im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, Trainingsmaßnahmen für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, mit psychischen Beeinträchtigungen und weitere Zielgruppen, soweit diese den in Absatz 1 genannten Zielen entsprechen, sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen eine geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen oder zu erhalten.(3) Diese Leistungen umfassen auch medizinische, psychologische, sozialpädagogische und pädagogische Hilfen, soweit diese erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen oder zu sichern. (4) Wird das Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt durch die in Absatz 2 und 3 genannten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht voll in Anspruch genommen, können auch Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie Umschulungen für nichtbehinderte Menschen durchgeführt werden.
Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige GmbH, Staßfurt, Am Schütz 5, 39418 Staßfurt.Eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates wurde zum Handelsregister eingereicht.
Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt gemeinnützige GmbH, Staßfurt, Am Schütz 5, 39418 Staßfurt.Einzelprokura: Bley, Mark, Bernburg, * ‒.‒.‒‒.
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