Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Landkreises Merzig-Wadern mbH, Merzig (Torstr. 43, 66663 Merzig). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Merzig-Wadern (Amtsgericht Saarbrücken HRB 64102) wurde am 13.08.2008 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen. Der mit der aufnehmenden Gesellschaft am 12.10.1994 geschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist erloschen.
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft des Landkreises Merzig-Wadern mbH, Merzig (Torstr. 43, 66663 Merzig). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.05.2008 mit der Beteiligungsgesellschaft des Landkreises Merzig-Wadern mbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 64102) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.