HRB 110623: Besselmann Services Verwaltungs GmbH, Bad Laer, Thieplatz 14, 49196 Bad Laer. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Broschk, Burkhard, Sassenberg-Füchtorf, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Kerkhoff, Ralf, Warendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 110623: Besselmann Services Verwaltungs GmbH, Bad Laer, Thieplatz 14, 49196 Bad Laer. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Anita, Warendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Broschk, Burkhard, Sassenberg-Füchtorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 110623:Besselmann Services Verwaltungs GmbH, Bad Laer, Thieplatz 14, 49196 Bad Laer.Nicht mehr Geschäftsführer: Schaefers, Reiner, Warendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Lange, Anita, Warendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Besselmann Services Verwaltungs GmbH, Bad Laer, Thieplatz 14, 49196 Bad Laer. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Besselmann Services Verwaltungs GmbH, Bad Laer, Thieplatz 14, 49196 Bad Laer.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2009 mit der J.B. Quality Consult GmbH mit Sitz in Beelen (AG Münster, HRB 9201) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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