Besser Wohnen Wohnbau und Immobilien GmbH, Starnberg (Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg). Die Verschmelzung wurde am 14.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 139297).
Besser Wohnen Wohnbau und Immobilien GmbH, Starnberg (Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der BESSER WOHNEN Wohnbau und Immobilien GmbH WÜRMTAL-ISARTAL mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht MünchenHRB 139297) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Besser Wohnen Wohnbau und Immobilien GmbH, Starnberg (Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2004 hat die Satzung neu gefasst.