HRB 12409: ELC Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg, Möhnestraße 55, 59755 Arnsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung von Arnsberg nach Menden sowie die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Best Light Production GmbH. Menden. Änderung zur Geschäftsanschrift: Loconer Weg 23, 58708 Menden. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit Leuchten jeglicher Art; Handel mit Leuchtenverbrauchsstoffen jeglicher Art; Qualitätssicherung und alle damit verbundenen Dienstleistungen; Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen; Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der ELC GmbH & Co. KG; Veräußerung von Beteiligungen in haftungsbeschränkender Form. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.04.2020 mit der Best Light Production Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House, No.05129533) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12409: ELC Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg, Möhnestraße 55, 59755 Arnsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Best Light Production Limited, Birmingham (Companies House, Cardiff, Company No. 5129533) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 12409: ELC Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg, Möhnestraße 55, 59755 Arnsberg. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht unter Firma Best Light Production Limited mit Sitz in Birmingham/England (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5129533) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma ELC Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 12409) eingereicht worden.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschen Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (ELC Verwaltungsgesellschaft mbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.M. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der ELC Verwaltungsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift in 59755 Arnsberg, Möhnestraße 55, geltend machen, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden ELC Verwaltungsgesellschaft mbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Best Light Production Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung der Gläubigerversammlung (meeting of directors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierfür hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Weder bei der Best Light Production Limited noch bei der ELC Verwaltungsgesellschaft mbH existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der ELC Verwaltungsgesellschaft mbH, Herrn Udo Thrän, unter der Geschäftsanschrift in 59755 Arnsberg, Möhnestraße 55.
HRB 12409: ELC Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg, Möhnestraße 55, 59755 Arnsberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Torun, Maya, Wickede, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Thrän, Udo, Balve, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12409: ELC Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg, Möhnestraße 55, 59755 Arnsberg. Bestellt als Geschäftsführer: Chen, Ran, Nanhai Foshan / China, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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