Best Practice Projekt 1 GmbH, Speyer, Hafenstr. 16, 67346 Speyer. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.05.2012 mit der Best Practice Management GmbH mit Sitz in Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 62031) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wurde wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Best Practice Projekt 1 GmbH, Speyer, Hafenstr. 16, 67346 Speyer. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Weber, Ulrich, Freudenberg-Dirlenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wetzler, Gerd Rainer, Speyer, * ‒.‒.‒‒.
Best Practice Projekt 1 GmbH, Speyer, Hafenstr. 16, 67346 Speyer. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen, weiterhin die Rekrutierung von hochqualifizierten Arbeitskräften im In- und Ausland zur Bereitstellung an nationale und internationale Kunden mit potentiellem Personalbedarf, wobei die Bereitstellung durch Arbeitnehmervermittlung, Arbeitnehmerüberlassung oder per Werkvertrag erfolgt. Geneh-migungspflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Absatz 1 und § 1 Absatz 1 a KWG bzw. § 1 KAGG werden nicht erbracht. Ebenso wenig werden erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne von § 34c Absatz 1 GewO erbacht.
Best Practice Projekt 1 GmbH, Mannheim, (Rheinvorlandstr. 5, 68159 Mannheim).Sitz verlegt; nun: Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 62026). Das Registerblatt ist geschlossen.
Best Practice Projekt 1 GmbH, Speyer, Hafenstr. 16, 67346 Speyer.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2003, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 704916) nach Speyer beschlossen. Geschäftsanschrift: Hafenstr. 16, 67346 Speyer. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen. Genehmigungspflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne von § 1 Absatz 1 und § 1 Absatz 1 a KWG bzw. 1 KAGG werden nicht erbracht. Ebenso wenig werden erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne von § 34c Absatz 1 GewO erbracht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wetzler, Gerd Rainer, Speyer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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