Bestattungsinstitut Denk GmbH, Dresden (Friedrichstraße 28, 01067 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 28.04.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Bestattungsinstitut Denk GmbH, Dresden (Friedrichstraße 28, 01067 Dresden). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Denk, Karl, Kaufmann, München. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2004 mit Nachtrag vom 22.09.2004 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers von denselben Tagen sowie vom 16.11.2004 mit der Bestattungsinstitut Denk GmbH mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München, HRB 56375 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register desübernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.