Bestattungsinstitut Denk GmbH, Ottobrunn, Landkreis München (Rosenheimer Landstr. 31, 85521 Ottobrunn). Die Verschmelzung wurde am 23.01.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 45178).
Bestattungsinstitut Denk GmbH, Ottobrunn, Landkreis München (Rosenheimer Landstr. 31, 85521 Ottobrunn). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 45178) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
Bestattungsinstitut Denk GmbH, Ottobrunn, Landkreis München (Rosenheimer Landstr. 31, 85521 Ottobrunn). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 22.08.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 22.08.2006 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Dresden) auf die ANTEA Bestattungen GmbH mit dem Sitz in Bautzen (Amtsgericht Dresden HRB 13844) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bestattungsinstitut Denk GmbH, Ottobrunn, Landkreis München (Rosenheimer Landstr. 31, 85521 Ottobrunn). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bergau, Susanne, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Mosig, Thomas, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
Bestattungsinstitut Denk GmbH, Ottobrunn, Landkreis München (Rosenheimer Landstr. 31, 85521 Ottobrunn). Die Bestattungsinstitut Denk GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 10107) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2004 mit Nachtrag vom 22.09.2004 und der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08. und 22.09.2004 und der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 11.08. und 16.11.2004 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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